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Wissen
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Feuerlöscher
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Lebensdauer eines Feuerlöscher Feuerlöscher sind Druckgeräte, gemäß ihrer Bauweise und Konstruktion, sowie ihrer Anwendungstechnik. Sie unterliegen somit der europäischen Druckgeräterichtlinie (DRGL) 97/23/EG und dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG). Der sichere Betrieb dieser Anlagen leitet sich aus der Betriebsicherheitsverordnung (BetrSichV) ab.
Eine Klärung, oben genannter Fragen, ist besonders für die Betreiber wichtig, da diese gemäß BetrSichV. eine Gefährdungsanalyse durchführen müssen.
Bei Feuerlöscher kommen unterschiedliche Materialien zum Einsatz. Diese, unterliegen einem natürlichen Prozess der Alterung, der sich negativ auf die Funktion auswirkt. Aufgrund diesen erhöten Gefährdungspotentials haben Feuerlöscher eine begrenzte Lebensdauer. Äußere Einflüsse, wie Korrosion, erosion, mechanische Belastung uvm. tragen zur Verkürzung bei.
Die Hersteller wurden von der Marktaufsichtsbehörde unter §3 GSPG aufgefordert, Stellung zu beziehen.
Dabei stellte sich heraus, die Nutzungsdauer eines Feuerlöschers liegt bei ca. 20 Jahren, wie es bei einigen Herstellern im Instandhaltungsnachweis steht.
Diese fristen zum Austausch von Feuerlöschern, unter normalen Bedingungen sind vom Betreiber einzuhalten und müssen entsprechend verkürzt werden, wenn eine überhöhte Abnutzung der Geräte (negative Einflüsse) auftreten. Wenn bedenkliche Zustände der Sicherheit am Gerät beobachtet werden, ist die Nutzung sofort einzustellen. Wer haftet für den Betrieb?
Die einzelne Verantwortlichkeit für Hersteller, Betreiber, bzw. Eigentümer und für den Sachkundigen, bzw. befähigte Person müssen einzeln Betrachtet werden.
Grundsätzlich gilt:
Wer regelmäßig gemäß DIN 14406/4 eine Instandhaltung seiner Feuerlöscher von einem Sachkundigen durchführen lässt und die Fristen zur sicherheitstechnischen Prüfung § 15 BetrSichV. einhält ist auf der sicheren Seite.
Der Hersteller: Gemäß § 823 Abs 1 BGB unterliegt der Hersteller einer Verkehrssicherheitspflicht Gemäß § 3 Produktsicherheitsgesetzt einer istruktionspflicht bezogen auf die von Ihm hergestellte und in Verkehr gebrachte Geräte
Erklärung:
- Der Hersteller muss eine Betriebsanleitung gemäß DRGL 97/23/EG Anhang I, Abschnitt 3.4 erstellen. in dieser Betriebsanleitung muss gemäß § 5 Abs 1 GPSG die maximale Nutzungsdauer vorgegeben sein.
- Der Hersteller erstellt unter Beachtung der für das Gerät gültige Gesetze und allgemein anerkannten Regeln der Technik für jenden einzelnen Gerätetyp eine Instandhaltungsanweisung und macht diese dem Sachkundigen, bzw. der befähigten Person zugänglich. Diese Instandhaltungsanweisung entält die maximale Nutzungsdauer.
- Durch unterweisungen, Schulungen, Nachschulungen und Weiterbildung weist der Hersteller auf Druckgefährdungen und die damit möglichen Gefahren hin
- Der Hersteller ist gemäß § 5 GPSG aufgefordert, die zuständigen Behörden über die maximale Nutzungsdauer zu Informieren und bei Überschreitung auf mögliche, zusätzliche Gefahren für Leib und Leben hinzuweisen.
Mit der maximalen Nutzungsdauer kann der Feuerlöscher als langlebiges Investitionsgut betrachtet werden. Sowohl die Produkthaftung, als auch die kaufrechtliche Gewährleistung ist nach Ablauf der maximalen Nutzungsdauer erloschen.
Der Hersteller ist, entsprechend der bestehenden Rechtsgrundlage, berechtigt und verpflichtet, auf Gefahren über die Nutzungsdauer hinzuweisen und den Austausch zu empfehlen.
Der Betreiber: Der Betreiber hat arbeitsrechtlich die Verpflichtung zum Schutz seiner Mitarbeiter. So ist er auch, nach BetrSichV, für die Funktionssicherheit seiner Feuerlöscher, die er aufgrund behördlicher Vorlagen vorhält, verantwortlich.
Der Betreiber / Unternehmer, handelt auf eigenes Risiko und übernimmt die persönliche Haftung, wenn er nach der Nutzungsdauer Feuerlöscher weiter nutzt, obwohl ihm die Herstellerhinweise bekannt sind, oder ein sachkundiger, bzw. eine befähigte Person die Prüfplakette verweigert hat. Die persönliche Haftung (arbeitsrechtlich und zivilrechtlich) tritt ein:
- wenn Sachwerte durch überaltete Feuerlöscher geschädigt werden
- wenn Mitarbeiter ihr Leben oder ihre Gesundheit durch einen überalteten Feuerlöscher verlieren
Von dieser Haftung wird er Betreiber auch dann nicht befreit, wenn durch Dritte (erneute Vorstellung des Feuerlöschers) fälschlicherweise eine Prüfplakette für einen überalteten Feuerlöscher erhält. Der Betreiber kann nur in haftung genommen werden, wenn er ausreichend Informiert ist. Informatiionen bekommt er, auf Anfrage von den Herstellern, oder direkt bei der Sachkundigen, bzw befähigten Person.
Der Prüfdienst/Instandhaltungsdienst: Gemäß DIN 14406/4 müssen tragbare Feuerlöscher spätestens alle 24 Monate durch ausgebildete Sachkundige instandgehalten werden. Dabei sind vom Sachkundigen die Instandhaltungsnanweisungen der Hersteller zu beachten. Die Betrsicherheitsverordnung fordert für die Prüfung nach § 15 BetrSichV befähigte Personen. Hierbei handelt es sich um Sachkundige, welche eine Zusatzausbildung zur befähigten Person nach BetrSichV. und TRBS 1203/2 erfolgreich abgeschlossen haben.
Anforderungen:
Der Sachkundige, bzw. die befähigte Person - muss die Instandhaltungsanweisungen der Hersteller kennen und beachten
- darf nur Orginalersatzteile und Orginallöschmittel für die Instandhaltung verwenden
- übernimmt die Gewähr in brandschutztechnischer Hinsicht zum Zeitpunkt der Prüfung / Instandhaltung
- orientiert sich am gegenwärtigen Stand der Technik
- unterliegt keinen fachlichen Weisungen, die den Instandhaltungsumfang und den Beurteilungsmaßstab einschränken
Hält sich der Sachkundige nicht an die Instandhaltungsanweisungen der Hersteller, oder verwendet keine zugelassenen Ersteile oder Löschmittel, erlischt die Produkthaftung und die kaufrechtliche Gewährleistung des Herstellers.
Sachkundige, bzw. befähigte Personen sind gemäß § 12 Abs. 3.5 BetrSichV und §§ 15,17 BetrSichV berechtigt, Prüfplaketten zu verweigern. Bei überschreitung der Nutzungsdauer besteht sogar die Verpflichtung.
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Brandklassen
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Brandklassen DIN EN2
Mit der DIN EN 2 erfolgte eine Einteilung der verschiedenen Brandklassen. Jede Brandklasse repräsentiert dabei bestimmte Stoffe, mit bestimmten Eigenschaften. die DIN EN2 gibt damit Anhaltspunkte welche Feuerlöscher in welchem Bereich eingesetzt werden dürfen.
Folgende Brandklassen sind dabei zu unterscheiden: Brandklasse A Feste Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die unter Glutbildung verbrennen z.B Holz, Papier, Stoff (Textilien), Kohle, Stroh Brandklasse B Flüssig, oder flüssig werdende Stoffe z.B. Benzin, Benzole, Öle, Lacke, Teer, Kunststoffe Brandklasse C Gasbrände z.B. Methan, Propan, Acetylen, Erdgas Brandklasse D Metallbrände z.B. Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium und deren Verbindungen Brandklasse F Fettbrände z.B. Öl, Speisefette
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Warnmelder
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Rauchwarnmelder
Die nächtliche Gefahr
Von den jährlich 500 Brandtoten in Deutschland sterben 70% nachts. Die Ursache: Wenn wir schlafen, riechen wir nichts. Im Brandfall breitet sich der tödliche Rauch schnell und unbemerkt in der gesammten Wohnung aus. Rauchwarnmelder warnen frühzeitig und bieten maximalen Schutz.
Häufigste Brandursache: Technische defekte an elektrischen Geräten, sowie das Zündeln von Kindern sind die häufigsten Ursachen für einen Brand.
Brandlast: Laut Statistik brennt ein Altbau genauso häufig, wie ein Neubau. Die gefahr geht hauptsächlich von der leicht entzündlichen Inneneinrichtung aus.
Rauch ist tödlich: Die meisten Opfer sterben nicht am Feuer, sondern am giftigen Rauch, der in den ersten zwei, bis drei Minuten eines Brandes entsteht.
Rauch ist schnell: Die tödlichen Brandgase verbreiten sich blitzschnell im geamten Wohnraum, bzw. Haus. Lebenswichtige Fluchtwege, wie Flure und Treppenhäuser, werden dadurch blockiert. Damit wird das eigene Heim schnell zur Todeszone, denn durchschnittlich bleiben zur Evakuierung im Brandfall nur vier Minuten
Rauchwarnmelder retten Leben: Im Brandfall alarmieren Rauchwarnmelder frühzeitig. Damit verschaffen sie (besonders nachts) die entscheidenden Minuten vorsprung, um Leben zu retten.
Durch Batteriebetrieb sind Rauchmelder autark von der Stromversorgung. Feinste rauchpartikel werden erkannt und lösen einen Alarmton aus.
Für schwerhörige oder gehörlose Menschen werden zudem spezielle Modelle angeboten, die durch sichtbare und/oder vibrierende Signale vor Feuer und Rauch warnen.
DIN 14676 Aus der DIN 14676 ergeben sich die Anzahl der Rauchwarnmelder und deren Anordnung. Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung (Übernachtung) sind in der Norm eingebunden.
Der Einbau, sowie die vorhergehende Planung erfolgt durch eine Fachkraft mit Kompetenznachweis.
Durch regelmäßige Wartungen und Funktionskontrollen werden Fehlalarme und andere Betriebsstörungen weitgehend vermieden.
Die Eigenverantwortung obliegt, die Funktionsfähigkeit der Rauchwarnmelder zu überwachen.
Jedoch können vorgeschriebene, aber fehlende, nicht oder nur teilweise funktionierende rauchmelder ggf den vollen Schutz nicht geährleisten. Feuerversicherung und/oder Hausrat- und Wohngebäudeversicherung können Leistungen reduzieren.
Eine bhördliche Kontrolle der Einhaltung der Verpflichting (z.B. durch Schornsteinfeger, Technische Überwachungsgesellschaften, Heizungsableser, Feuerwehren, Brandschutz-Kundendienste) oder durch Dritte findet nicht statt. Rauchmelder aus dem Baumarkt
Firmen, deren Kerngebiet nicht der Sicherheitsmarkt ist, reagieren auf den Markt. Lebensmittelgeschäfte, Baumärkte oder ähnliche Betriebe bieten dem Verbraucher mit vermeindlichen "Schnäppchen" für wenige Euro nicht immer ein Produkt, welches solide und funktionssicher ist. 2004 fand eine große Rückrufaktion von Baumärkten und Lebensmitteldiscounter statt, welche diese Tatsache stützt.
Grundsätzlich empfiehlt sich, Rauchmelder mit VdS- Anerkennung nach der Norm DIN EN 14604.
Wohnungen und Häuser mit mehr als 120qm oder mit mehr als einem Stockwerk (Keller und Erdgeschoss) sollten mit funkvernetzten rauchmeldern ausgestattet werden, die zeitgleich melden, wenn es an einem Ort in der Wohnung, bzw des Hauses ein Brand entsteht Tipps zum Kauf
Folgende Qualitätsmerkmale sollten unbedingt beachtet und erfüllt sein:
- CE-Kennzeichnung (EU-Einheitliches Konformitätszeichen für bestimmte Produkte des europäischen Binnenmarktes)
- Geprüfte Sicherheits Prüfzeichen (geprüft nach dem Produktsicherheitsgesetz)
- VdS-Produktanerkennung (Anerkennung nach Prüf- und Zertifizierungsverfahren der VdS Schadenverhütung GmbH)
- Langlebige Batterien
- Warneinrichtung, die einen Spannungsabfall der Batterien akustisch meldet
- Prüfvorrichtung zur regelmäßigen Funktionskontrolle
- Fachhandelgarantie
- Fotoelektrische Funktionsweise
- Vernetzbarkeit (Kabel oder Funk)
- Schutz gegen Verunreinigung durch Insekten Rauchwarnmelderpflicht
Der Bayrische Landtag hat am 29.11.2012 mit dem Gesetz zur Änderung der Bayrischen Bauordnung und des baukammerngesetzes beschlossen, für Neubauten und den Bestand von Wohnungen eine gesetzliche rauchwarnmelderpflicht einzuführen. Der neue Artikel 46 Abs 4 Bayrische Bauordnung (BayBO) erhöht den Brandschutz durch eine Verpflichtung zur Schaffung einer Frühwarneinrichtung, mit der Wohnungsbrände frühzeitig bemerkt und Menschenleben gerettet werden können. Installation und Betriebsbereitschaft Wer ist für was verantwortlich?
Bauherren und Eigentümer sind für die Installation der Rauchwarnmelder verantwortlich. Die Verpflichtung erstreckt sich auch auf den Austausch nicht mehr funktionstüchtiger Melder durch neue Geräte.
Besitzer sind mit der Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (Wartung) verpflichtet. Ausnahme: der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung Fehlalarme Wenn Passanten oder Nachbarn die Feuerwehr rufen, weil ein, oder mehrere Rauchwarnmelder alarmieren, aufgrund eines technischen Mangels oder durch eindringen von Staub oder Dampf in den Melder, darf ihre Umsicht und Aufmerksamkeit nicht zu Nachteilen führen. Artikel 28 Abs 2 Nr5 kann nur Kostenersatz verlangt werden, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschalarmierung der Feuerwehr.
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Rauchabzüge
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Rauchabzug - warum? Rauchabzug rettet Menschenleben und schützt Sachwerte
Bei einem Gebäudebrand stellen Rauchentwicklung und giftige Brandgase die größte Gefahr für den Menschen dar. Bricht Feuer aus, sterben 9 von 10 Menschen an einer Vergiftung durch die Inhalation extrem toxischer Rauchgase. Ein geschlossener Raum wird schnell durch giftigen Brandrauch vollständig verqualmt, Flucht- und Rettungswege für Menschen im Gebäude werden versperrt. Aus diesem Grund kommt der schnellen und sicheren Entrauchung eine besonders Große Bedeutung zu. Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (RWA) führen Rauch- und Brandgase effektiv aus dem Gebäude und können damit Menschenleben retten. Durch Sensoren zur Branderkennung angesteuert geben sie im oberen Wand- oder Deckenbereich Öffnungsflächen frei, durch die aufsteigende, heiße Brandgase entweichen können. Im unteren Bereich eines Gebäudes entsteht eine raucharme Sicht, die den Menschen in dem von Brand betroffenen Bereich die Flucht ermöglicht und die Feuerwehr zielgerichtet zum Brandherd vordringen lässt. Sachwerte innerhalb dieser raucharmen Schicht werden vor Rauch und Ruß geschützt. Und durch den Abzug der Hitze wird vermieden, dass die thermische Beanspruchung des Baukörpers zu einem Einsturz der Gebäudekonsrtuktion führt.
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Flucht- und Rettungspläne
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Flucht- und Rettungspläne werden nach den Ausgestalltungskriterien der DIN 4844/3, sowie der BGV A 8 und VdS-Form 2082 festgelegt.
Sie müssen übersichtlich, ausreichend groß (Mindestmaßstab 1/100, Zeichen-/Symbolgröße mindestens 9 mm) und eindeutig verständlich sein und richten sich an alle im Gebäude befindenden Personen, auch an Besucher. Sie dienen zur schnellen Orientierung und Information, der sich im Objekt befindlichen Personen. Neben den Informationen Rettungswege Notausgänge Standorte der Feuerlöscher Einrichtungen zur Brandbekämpfung finden sich dort auch Anweisungen, wie man sich im Brandfall zu verhalten hat.
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Zimmerpläne
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Zimmerpläne dienen zur schnellen Orientierung und Information, der sich im Objekt befindlichen Personen. Sie sind speziell auf einzelne Zimmer ausgerichtet. Sie werden für Hotels (BetrStättV § 11 Abs. 2), Schulen oder Krankenhäuser erstellt. Für Beherbergungsbetriebe (Hotel, Pension etc) empfiehlt sich eine mehrsprachige Legende.
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Feuerwehrpläne
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Nach DIN 14095 dienen Feuerwehrpläne der Feuerwehr oder anderen zur Gefahrenabwehr eingesetzten Person zur raschen Orientierung innerhalb und ausserhalb einer baulichen Anlage oder Einrichtung bei Notfällen (Brand, Explosion oder andere Ereignisse). Die Plänen dienen den jeweiligen Einsatzleitern als Hilfsmittel zur Beurteilung der Schadenslage und den daraus notwendigen Schutzmaßnahmen.
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Feuerwehrlaufkarten
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Feuerwehrlaufkarten oder Schleifenpläne, Brandmelder- bzw. Laufkarten nach DIN 14675 befinden sich an der Brandmeldezentrale. Sie dienen der Feuerwehr zum schnellen Auffinden der einzelnen Brandmelder, von denen der Brand gemeldet wird. Für jede einzelne Melderlinie wird eine Karte erstellt im Format DIN A3 oder DIN A4, auf der die Wege zum Meldebereich von der Brandmeldezentrale aus dargestellt ist. Weiter sind Anzahl und Art der auf dem Weg befindlichen Melder eingetragen. Damit ist die Feuerwehr schnell in der Lage den auslösenden Melder und damit den Brandherd zu finden.
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Steigleitungen
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Steigleitungen im Brandschutz werden grundsätzlich in drei verschiedenen Kategorien unterschieden. Steigleitung trocken Trockenleitungen dienen ausschließlich zur Nutzung durch die Feuerwehr und sind für Laien unbrauchbar. Nach DIN 14462 besteht eine trockene Steigleitung aus einer Löschwassereinspeisung, die sich üblicherweise frei zugänglich im Eingangsbereich befindet. Des Weiteren ist meistens pro Etage mindestens eine Entnahmearmatur anzuordnen. Am Ende eines jeden Steigstranges ist ein Be- und Entlüfter zu setzen, um Druckstöße zu vermeiden. Die Dimensionierung der Steigleitung wird gemäß DIN 14462 in DN 80 ausgeführt. Andere Dimensionierungen können dann gewählt werden, wenn rechnerisch die nach DIN geforderten Drücke und Wassermengen erreicht werden. Steigleitung trocken–nass Diese Ausführung dient zur Erstbrandbekämpfung durch den Laien mittels Wandhydranten. Hier wird das Löschwasser erst über einen elektrischen Kontakt, der an einem Wandhydrantenschrank ausgelöst wird, in die Leitung geflutet. Das benötigte Löschwasser steht bis zu diesem Zeitpunkt an einer Füll- und Entleerungsstation an, die über Membrane geöffnet wird. Die Befüllung muss nach DIN 14462 innerhalb von 60 Sekunden erfolgen, was die Installation in großen Bauvorhaben sehr schwierig machen kann. Dieser Typ der Steigleitung kommt immer dort zum Einsatz, wo Frostgefahr herrscht und daher eine ständig unter Wasser stehende Leitung nicht möglich ist. Eine Dimensionierung ist nicht fest vorgegeben und muss individuell berechnet werden, um Wassermengen und -drücke zu garantieren.
Für eine Leitung nach S-Standard (Selbsthilfe) wird gefordert, dass mindestens 48 Liter pro Minute geliefert werden. Für eine Leitung nach F-Standard (für die Feuerwehr) sind dagegen 380 Liter pro Minute notwendig. Steigleitung nass Diese Ausführung dient ebenfalls zur Brandbekämpfung durch den Laien mittels Wandhydranten. Der Unterschied ist hier jedoch, dass die Leitung dauerhaft mit Wasser befüllt ist. In Deutschland erfolgt die Trennung zwischen Trink- und Löschwasser gemäß der DIN 1988-6 mittels eines offenen Vorlagebehälters, da stagnierendes Wasser auf Dauer verkeimt und bei Druckabfall das verkeimte Wasser zurücklaufen und dadurch die Trinkwasserleitung verkeimen kann. Um die notwendigen Drücke an den Wandhydranten zu erreichen, ist zusätzlich eine Feuerlöschpumpe einzubauen.
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Hydranten
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Überflurhydrant Der Überflurhydrant (in Österreich Oberflurhydrant) ist oberirdisch fest installiert und hat mehrere Abgänge mit genormten Kupplungen, üblicherweise in der Nenngröße B oder C und seltener auch A. Dies ist auch abhängig vom Innendurchmesser der Zuleitung. Der A-Abgang wird meist in der Industrie und bei größeren Wohnanlagen benutzt, um größere Wassermengen aus dem Netz entnehmen zu können. An diesen A-Abgang dürfen keine A-Saugschläuche angeschlossen werden, da unter ungünstigen Umständen im Rohrnetz ein Unterdruck entstehen könnte und es damit zu Schäden im Rohrnetz kommen könnte. Für die Feuerwehr ist die Fördermenge des Hydranten von Bedeutung. Als Faustformel ergibt sich die Fördermenge in Liter/Minute für den Überflurhydranten aus dem 12- bis 15-fachen des Nenndurchmessers (zum Beispiel H100: min. 1200 l/min bis max. 1500 l/min).
Vorteil von Überflurhydranten ist ihre Sichtbarkeit, durch die sie im Notfall schnell aufgefunden werden können, zudem können sie nicht so leicht durch abgestellte Fahrzeuge verdeckt werden wie Unterflurhydranten. Nachteilig ist die schwierigere Positionierung, da sie ein Verkehrshindernis darstellen und daher nicht überall aufgestellt werden können, auch die Gefahr der Beschädigung durch Fahrzeuge ist gegeben. Fallmantelhydrant
Der Fallmantelhydrant ist eine Unterart der Überflurhydranten. Die B-Abgänge, die jeweils ein eigenes Absperrorgan haben, werden mit einem Fallmantel verdeckt, der sie vor Verschmutzung und Beschädigung schützt. Der Abgang mit der Nenngröße A wird meist bei besonders gefährdeten Objekten, wie Flughäfen oder Industrieanlagen, verwendet.
Zur Inbetriebnahme des Hydranten wird mit dem Innendreikant am Hydrantenschlüssel eine Halterung im Hydrantenkopf gelöst, wodurch der Fallmantel herabgleitet und die oberen Entnahmeventile freigibt. Durch drehen des gesamten Kopfes wird der Ventilkegel geöffnet, die in der Säule enthaltene Luft entweicht durch das einströmende Wasser über ein Entlüftungsventil, auch Merkbolzen genannt. Der Merkbolzen verhindert auch das Verschließen des Fallmantels, bevor der Hydrant nicht geschlossen und die Wassersäule über die selbsttätige Entleerung abgebaut wurde. So wird ein Einfrieren verhindert. Kippmantelhydrant oder „Alter Münchner“
In München existieren Kippmantelhydranten, die zu Anfang des 20. Jahrhunderts installiert worden waren. Im 21. Jahrhundert gibt es davon nur noch wenige funktionsfähige Armaturen. Diese Hydranten benötigen zum Betrieb einen besonderen Hydrantenschlüssel. Eine weitere Besonderheit sind die linksschließenden Ventile. Unterflurhydranten
Die Unterflurhydranten befinden sich unterhalb einer Hydrantenkappe, die plan in die Straße eingebaut wird. Der Deckel der Hydrantenkappe wird mit dem Schieberschlüssel ausgehoben und zur Seite geschwenkt, wodurch der Hydrantenfuß zugänglich wird.
Der Unterflurhydrant ermöglicht den Anschluss eines Standrohres. Unterflurhydranten haben den Nachteil, dass sie von Kraftfahrzeugen zugeparkt werden können oder durch Schnee oder Eis ihre Deckel festgefroren und somit oft nicht benutzbar sind. Das Festfrieren des Deckels in der Hydrantenkappe kann durch Einfetten beider Teile oder durch Einfügen einer Plastikfolie weitgehend vermieden werden, setzt jedoch eine regelmäßige Pflege voraus. Württemberger Schachthydranten sind gängig in Teilen Württembergs. Sie wurden bevorzugt, da diese etwa einen Meter tiefer als die normalen Unterflurhydranten sitzen, und somit die Gefahr des Zufrierens in kalten Wintern verringert wird. Schnee stellt dennoch insofern ein Problem aller Unterflurhydranten dar, dass die Schächte unter der Schneedecke verschwinden und erst gesucht werden müssen. Somit ist eine genaue Bezeichnung durch Hinweisschilder erforderlich, die die exakte Lage des Hydranten angeben. Die Hinweisschilder geben die seitliche und vorwärtige Entfernung des Hydranten vom Schild in Metern an. Die Fördermenge (in Litern/Minute) eines Unterflurhydranten kann mittels einer Faustformel aus dem 7- bis 10-fachen des Nenndurchmessers abgeschätzt werden (zum Beispiel: H80 ergibt min. 560 l/min bis max. 800 l/min). Die Faktorspanne ergibt sich aus dem Nutzungsgrad der Leitung, an die der Hydrant angeschlossen ist. Die maximale Fördermenge wird bei einer sauberen Leitung erreicht. In alten und wenig verwendeten Leitungen setzen sich Sedimente und Verkrustungen ab, die den nutzbaren Querschnitt der Leitung minimieren.
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